Stand: 16.02.2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die kurzfristige mietweise Überlassung von Apartments sowie sämtliche damit zusammenhängenden Leistungen der N&N Immoservice GmbH (im Folgenden „Leistungserbringer“).
Die Überlassung erfolgt ausschließlich im Rahmen eines Beherbergungsvertrages zu vorübergehenden Wohnzwecken.
2.1. Der Beherbergungsvertrag kommt durch die Annahme der Reservierung des Gastes durch den Leistungserbringer zustande.
2.2. Der Leistungserbringer ist berechtigt, eine Vorauszahlung von bis zu 50 % des Gesamtbetrages oder eine Sicherheitsleistung (z. B. Kreditkartengarantie) zu verlangen.
2.3. Bei Aufenthalten von mehr als 7 Tagen können Zwischenzahlungen verlangt werden.
3.1. Die vereinbarten Preise beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer sowie anfallende kommunale Abgaben (z. B. Übernachtungssteuer).
3.2. Der Rechnungsbetrag ist spätestens bei Check-out ohne Abzug zu begleichen.
3.3. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Weitere Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.
Bis 7 Tage vor Anreise: kostenfrei
Ab 6 Tage vor Anreise: 100 % des vereinbarten Preises
Dem Gast bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
Der Leistungserbringer ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder diesen fristlos zu kündigen, insbesondere bei:
Ein Erstattungsanspruch besteht in diesen Fällen nicht.
Check-in ab 15:00 Uhr
Check-out bis 11:00 Uhr
Bei verspätetem Check-out:
bis 13:00 Uhr: 50 % des Tagespreises
ab 13:00 Uhr: 100 % des Tagespreises
7.1. Die Unterkunft wird ausschließlich zu vorübergehenden Wohnzwecken überlassen.
7.2. Jegliche gewerbliche, freiberufliche oder sonstige auf Gewinnerzielung gerichtete Nutzung ist untersagt. Dies gilt insbesondere für:
7.3. Die Nutzung zu sittenwidrigen, strafbaren oder ordnungswidrigen Zwecken ist ausdrücklich untersagt.
7.4. Bei Verstoß ist der Leistungserbringer berechtigt:
Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
8.1. Es dürfen ausschließlich die angemeldeten Personen übernachten.
8.2. Bei Verstoß wird eine Vertragsstrafe von 250 € pro nicht angemeldeter Person und Nacht erhoben.
8.3. Bei erheblichen oder wiederholten Verstößen ist eine fristlose Kündigung ohne Erstattungsanspruch zulässig.
9.1. Geschirr ist gereinigt zurückzustellen. Abfälle sind ordnungsgemäß zu entsorgen.
9.2. Verursacht der Gast über das übliche Maß einer Endreinigung hinausgehende Verschmutzungen oder einen außergewöhnlichen Reinigungsmehraufwand, insbesondere durch:
ist der Leistungserbringer berechtigt, den hierdurch entstehenden zusätzlichen Reinigungsaufwand gesondert in Rechnung zu stellen.
9.3. Für einen solchen außergewöhnlichen Reinigungsmehraufwand kann eine pauschale Aufwandspauschale in Höhe von 100 € erhoben werden. Dem Gast bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Mehraufwand entstanden ist.
9.4. Übersteigt der tatsächliche Schaden die Pauschale, bleibt die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruchs vorbehalten.
Alle Apartments sind Nichtraucherbereiche.
Bei Verstoß wird eine Reinigungsgebühr von 300 € erhoben. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
10.1. Bei der Buchung ist die korrekte Anzahl aller übernachtenden Personen anzugeben.
Die Nutzung der Unterkunft ist ausschließlich den angemeldeten und registrierten Personen gestattet.
10.2. Eine Übernachtung nicht angemeldeter Personen oder eine Überschreitung der zulässigen Maximalbelegung stellt einen schwerwiegenden Vertragsverstoß dar.
10.3. In diesem Fall ist der Leistungserbringer berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von 250 € pro nicht angemeldeter Person und Nacht zu berechnen.
10.4. Zusätzlich können weitere entstandene Kosten in Rechnung gestellt werden, insbesondere:
10.5. Bei erheblichen oder wiederholten Verstößen ist der Leistungserbringer berechtigt, den Aufenthalt fristlos und ohne Erstattungsanspruch zu beenden.
11.1. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den Vorgaben der DSGVO.
Weitere Informationen sind der Datenschutzerklärung auf der Website des Leistungserbringers zu entnehmen.
12.1. Es gilt deutsches Recht.
12.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
12.3. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Schwerin.
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